Umfassende Grundlagen-Schulung für Unternehmensmitarbeitende: Endlich KI verstehen, KI anwenden und KI-Compliance ganzheitlich etablieren

Die EU-KI-Verordnung (AI Act) verpflichtet Unternehmen, für eine ausreichende KI-Kompetenz der Personen zu sorgen, die mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind. Diese Pflicht richtet sich auf die Herstellung von Kompetenz, nicht auf eine bestimmte, formal vorgeschriebene Schulung. Eine dokumentierte Schulung ist der praxisgerechteste und prüfsicherste Weg, diese Anforderung zu erfüllen

Für die umfassende Unterstützung der KI-Kompetenzen in Unternehmen gem. der EU-KI-Verordnung (sog. AI-Act) biete ich ein attraktives Gruppnepaket inkl. Teilnahmenachweis an. 

KI verstehen. KI erleben. KI anwenden. (Seminar zur Erfüllung des mitarbeiterbezogenen Kompetenzaufbaus gem. EU AI Act) 

In dieser ganztägigen Schulung im Umfang von etwa sechs Zeitstunden (plus Pausen) biete ich Ihnen die Möglichkeit, sich intensiv mit den Grundlagen der Künstlichen Intelligenz und den rechtlichen Rahmenbedingungen des AI Acts der Europäischen Union auseinanderzusetzen. Die Schulung umfasst die Erfüllung der obligatorischen Sicherstellung von KI-Kompetenz bei Mitarbeiter:innen im Sinne der KI-Verordnung und vermittelt nicht nur theoretisches Wissen, sondern auch praktisches Ausprobieren.

Informative Vorträge, interaktive, praktische Übungen sowie Einzel- und Gruppenarbeiten und strukturierte Diskussionen ermöglichen einen aktiven Austausch zu den Herausforderungen und Chancen im Kontext KI sowie ein tiefgreifendes Verständnis rechtlicher und ethischer Anforderungen im KI-Kontext.

Block 1: Einführung in das Thema „Künstliche Intelligenz"

1.1 Grundlagen der Künstlichen Intelligenz
1.2 Neuronale Netze und typische Lernverfahren von KI-Systemen
1.3 Betriebliche Einsatzfelder von KI

Block 2: Praktische Einführung in die Nutzung wichtiger KI-Tools

2.1 KI-Sprachmodelle kennen(lernen)
2.2 Verteiltes Wissen mit KI nutzen
2.3 Maschinelles Sehen erleben

Block 3: EU AI Act – Risikoklassen, Verbote und Compliance

3.1 Das Risikoklassen-System des AI Act verstehen
3.2 Verbotene KI-Systeme
3.3 Anbieter- und Betreiber-Rollen im AI Act
3.4 Transparenz- und Kennzeichnungspflichten
3.5 Haftungsregelungen und Sorgfaltspflichten
3.6 KI und Ethik: Vertrauenswürdigkeit und Vermeidung von Bias-Konstellationen im KI-Einsatz, Erklärbarkeit von KI

Block 4: Compliance, Governance und betriebliche Praxis

4.1 Sichere KI-Nutzung im Arbeitsalltag
4.2 Fälschungen, Datenmissbrauch und Falschinfor-mationen
4.3 KI-Governance im Unternehmen etablieren
4.4 Dokumentations- und Nachweispflichten
4.5 Datenschutz und KI-Systeme


Zielgruppe:
Mitarbeitende und Führungskräfte jeglicher Unternehmen und Branchen, die entweder bereits den hohen Haftungsrisiken der EU-KI-Verordnung bei Nichtschulung unterfallen oder sich ihre Beschäftigten proaktiv auf die Arbeit in der von KI durch-drungenen Welt vorbereiten möchten.

Inhouse-Konditionen:
 

Gruppenpreis bis zu 8 Personen pauschal 1.599,00 €
Weitere Personen bis max. Gruppen von 12 Personen 269,00 € (nur in Verbindung mit Buchung einer Gruppenpauschale)
• Einzelschulung auf Anfrage

Der genannte Preis bezieht sich auf die Umsetzung inkl. Unterlagen und Teilnahmebescheinigung bei Bereitstellung des Schulungsraums, Rechnern für die Teilnehmenden, Catering vor Ort und Bereitstellung eine HDMI-fähigen Beamers sowie eines nutzbaren WLANs für den Referenten und die Teilnehmenden.

Für individuelle Schulungen von Einzelpersonen / kleineren Gruppen erstelle ich gerne ein spezifisches Angebote - bitte einfach Kontakt aufnehmen!

Als Kleinunternehmer im Sinne von §19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen bzw. berechnet.

Grundlage der Schulung gemäß des EU-AI-Acts: 

Artikel 4 (KI-Kompetenz) – aktuelle Fassung nach dem Digital Omnibus, Juli 2026:

Anbieter und Betreiber von KI-Systemen sollen die KI-Kompetenz ihres Personals und der in ihrem Auftrag tätigen Personen fördern; Kommission und Mitgliedstaaten unterstützen dies durch Schulungen, Informationsangebote und den Austausch bewährter Verfahren. Maßgeblich bleibt, dass diese Personen über ein dem Einsatzkontext angemessenes Maß an KI-Kompetenz verfügen – unter Berücksichtigung ihrer technischen Kenntnisse, ihrer Erfahrung sowie ihrer Ausbildung und Schulung.

Einordnung: Die im Juni 2026 verabschiedete Novelle der KI-Verordnung („Digital Omnibus on AI") entwickelt Artikel 4 von einer strikten unternehmensbezogenen Sicherstellungspflicht zu einem stärker fördernden Ansatz weiter. Die inhaltliche Erwartung – nachweisbare, angemessene KI-Kompetenz – bleibt bestehen. Unabhängig von der regulatorischen Ausgestaltung bestehen zudem die haftungs- und datenschutzrechtlichen Risiken unzureichend qualifizierter KI-Nutzung fort.

Artikel 26 (Pflichten der Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen):

Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen übertragen die menschliche Aufsicht natürlichen Personen, die über die erforderliche Kompetenz, Ausbildung und Befugnis verfügen. Diese Anforderung bleibt vom Digital Omnibus unberührt: Wer Hochrisiko-Systeme einsetzt, muss die verantwortlichen Mitarbeitenden entsprechend qualifizieren.

Artikel 14 (Menschliche Aufsicht):

Hochrisiko-KI-Systeme sind so zu gestalten, dass sie durch Menschen wirksam beaufsichtigt werden können. Voraussetzung dafür sind Personen, die Fähigkeiten, Grenzen und Risiken des Systems verstehen – also entsprechend geschult sind.

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